VERTRAG

Wo und wann unterschreibe ich meinen Mietvertrag?

  • EINZUG IN EINE BESTEHENDE WOHNGEMEINSCHAFT
    Die Mietvertragsunterlagen werden der WG zusammen mit einem Zimmerprotokoll zugestellt. Bitte lies die Unterlagen gut und sorgfältig durch. Bei Fragen kannst du dich an die entsprechende Kontaktperson beim JUWO wenden. Das Zimmerprotokoll füllst du gemeinsam mit der ausziehenden Person aus und sendest dies ausgefüllt innert 10 Tagen ans JUWO zurück.

  • EINZUG EINER NEUEN MIETERSCHAFT
    Vor Mietbeginn erhält die gesamte Wohngemeinschaft über das JUWO-Portal Zugang zum Informationsvideo. Das Video erklärt den Mietvertrag und vermittelt viele nützliche Tipps rund um das Thema Wohnen. Ergänzende Informationen sind auf der Webseite unter Wohntipps zu finden.

Wie definitiv ist die Befristung auf meinem Mietvertrag?

Ein Grossteil der JUWO-Wohnungen sind befristet. Das angegebene Datum entspricht dem Ende des Mietvertrags. Sollte der Mietvertrag verlängert werden, erhältst du rechtzeitig eine Benachrichtigung von der zuständigen Bewirtschaftungsperson. Auch bei definitivem Befristungsende wirst du frühzeitig über den Abgabetermin informiert.

Darf ich in eine andere JUWO-Wohnung ziehen?

Wohnungs- und Zimmerwechsel innerhalb des JUWO sind nicht erlaubt.

Darf ich mein Zimmer untervermieten?

Das JUWO erlaubt die Untervermietung von Zimmern unter Einhaltung der folgenden Bedingungen:

  • Die Person, welche das Zimmer untermietet, muss die JUWO-Kriterien erfüllen.
  • Die Dauer des Untermietvertrags darf nicht kürzer als ein Monat und nicht länger als sechs Monate sein.
  • Der Untermietvertrag muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Untermiete via JUWO-Portal eingereicht werden.
  • Die Wohnung darf nicht komplett untervermietet werden.
  • Es darf nur ein Zimmer pro Wohnung untervermietet werden.
  • Die Untervermietung von 1-Zimmer-Wohnungen ist nicht erlaubt.
  • Das JUWO nimmt keine Mietzinse von der Person in Untermiete entgegen.
  • Die JUWO-Mieterschaft ist verpflichtet, die Person in Untermiete beim Personalmeldeamt anzumelden.
  • Jeglicher Kontakt läuft über die JUWO-Mieterschaft und nicht direkt über die Person in Untermiete.
  • Die Person in Untermiete darf erst in das Zimmer einziehen, wenn eine Bestätigung seitens JUWO erfolgt ist.


Der Untermietvertrag ist wie folgt einzureichen:

Du kannst die Untermiete direkt über das JUWO-Portal beantragen. Einfach den Eintrag zum aktuellen Mietvertrag öffnen und rechts oben auf den Button «Untermiete melden» klicken. Das Meldeformular ausfüllen, die nötigen Dokumente hinzufügen und schon ist der Antrag ans JUWO erfolgt. Du erhältst ebenfalls via Portal eine Rückmeldung, wenn der Untermietvertrag genehmigt wurde.

Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

  • KÜNDIGUNG EINES ZIMMERS
    Die Kündigungsfrist für ein Zimmer beträgt drei Monate. Das Zimmer-Kündigungsformular muss durch die gesamte Mieterschaft unterschrieben werden und kann per E-Mail an das JUWO gesendet werden. Gemeinsam mit deiner WG bist du verantwortlich, eine Person zur Nachmiete zu finden.

  • KÜNDIGUNG EINER WOHNUNG
    Die Kündigungsfrist für eine Wohnung beträgt drei Monate. Das Wohnungs-Kündigungsformular muss durch die gesamte Mieterschaft unterschrieben und per
    Post an das JUWO gesendet werden. Kündigungen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Es besteht keine Möglichkeit eine Nachmieterschaft zu stellen. Das JUWO wird die Wohnung über das Portal ausschreiben.

ACHTUNG -> Bei einem befristeten Mietvertrag können grundsätzlich keine Kündigungen eingereicht werden. Du haftest bis ans Befristungsende oder bis zur Wiedervermietung. Kontaktiere in diesem Fall deine JUWO-Ansprechperson.

Kann ich mein Zimmer kündigen, auch wenn noch keine Person zur Nachmiete bekannt ist?

Du kannst deine Zimmerkündigung im Voraus einreichen, auch ohne die Angaben der Person, welche dein Zimmer übernimmt. Jedoch musst du bis spätestens 3 Wochen vor Auszug die Person dem JUWO gemeldet haben. Dazu benötigt es ein Kündigungsformular, welches von der gesamten Mieterschaft unterschrieben ist. Die Person zur Nachmiete muss sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls via JUWO-Portal angemeldet haben.

Wie gehe ich vor, wenn ich die JUWO-Kriterien nicht mehr erfülle?

Mit dem Unterschreiben des Mietvertrags gehst du die Verpflichtung der Meldepflicht ein. Das bedeutet, dass du dich melden musst, sobald du unseren Kriterien nicht mehr entsprichst. Mietende, welche den Kriterien nicht mehr entsprechen, müssen mit einer Frist von sechs Monaten ausziehen.

SPEZIELLE WÜNSCHE

Ich erwarte ein Kind – darf ich trotzdem weiterhin in der JUWO-Wohnung bleiben?

Die Wohnungen des JUWO sind grösstenteils befristet. Deshalb können wir einer Familie keine langfristige Wohnmöglichkeit anbieten. Bitte melde dich schnellstmöglich bei deiner JUWO-Ansprechperson, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Sind Haustiere erlaubt?

Die Hundehaltung ist in allen JUWO-Wohnungen untersagt. Für andere Haustiere kannst du bei der JUWO vor Einzug einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser wird durch das JUWO mit der Eigentümerschaft geprüft.

Mietende, welche auf ein Haustier zu Assistenzzwecken angewiesen sind (auch Hunde), können sich ebenfalls mit einem entsprechenden Gesuch an die JUWO-Ansprechperson werden.

Darf mein Besuch in unserer Wohnung einige Tage übernachten?

Besuchende sind in der JUWO-Wohnung bis maximal drei Wochen erlaubt. Wichtig ist, dass du deinen Besuch bei deiner WG ankündigst und vorgängig fragst, ob es für alle in Ordnung ist.

Darf ich in meiner JUWO-Wohnung musizieren?

Das Musizieren ist in einigen Liegenschaften verboten, was in deinem Mietvertrag ersichtlich ist. Falls kein Verbot besteht, such das Gespräch mit deiner WG und deiner Nachbarschaft und frage diese, ob es für sie stimmt, wenn du zu abgemachten Zeiten musizierst. Bitte beachte unbedingt die Ruhezeiten.

Darf ich mein Zimmer auf Airbnb oder ähnlichen Seiten (Couchsurfing) anbieten?

Nein. Die JUWO-Mieterschaft darf ihr Zimmer resp. ihre Wohnung nicht auf Airbnb oder ähnlichen Seiten anbieten/ausschreiben. Bei Widerhandlung wird den involvierten Mietenden resp. der gesamten Wohngemeinschaft gekündigt.

KONFLIKT

In unserer WG gibt es einen Konflikt, welchen wir nicht selbst lösen können – an wen können wir uns wenden?

  • WG-INTERN
    Deine WG-Mitglieder sind nicht so ordentlich wie du? In euerer WG gibt es keine gemeinsamen Interessen? Das mit dem Putzplan funktioniert auch nicht so ganz? Dann sprecht miteinander.

    Wie im Merkblatt "Zusammenleben" geschrieben: Reden ist Gold! Mit einer offenen und ehrlichen Kommunikation können sich Probleme einfach lösen.

    Sollte es doch einmal zu einem für euch unlösbaren Problem kommen, dann meldet  euch bei euerer JUWO-Ansprechperson – allenfalls haben wir die Lösung.

  • MIT DER NACHBARSCHAFT
    Auch bei lauten oder störenden Nachbarn empfehlen wir, an der Tür zu klopfen und das Gespräch zu suchen. Besonders bei Störung der Ruhezeiten ist es am effizientesten, wenn ihr direkt in der Situation reagiert und euch meldet.

Wie ist das Vorgehen bei Lärmreklamationen?

Die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr müssen immer eingehalten werden. Sollte es zu Lärmreklamationen kommen, werden Abmahnungen an die gesamte Wohngemeinschaft ausgesprochen. Denkt daran, ihr seid unsere Visitenkarte.

WOHNTIPPS

Was muss ich bei einem Zuzug aus dem Ausland beachten?

Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist eine Anmeldung beim Bevölkerungsamt der Stadt Zürich nötig.

Die Anmeldungen erfolgen ausschliesslich per Terminvereinbarung. Termine können gebucht werden unter https://www.etermin.net/personenmeldeamtsued.

Die Termine können nur im Stadthaus Zürich wahrgenommen werden.

Wie kann ich Energie sparen und so die Umwelt schonen?

Jeder noch so kleine Beitrag hilft. Informiere dich mit dem Merkblatt Energie sparen über einige kleine Anpassungen in deinem Alltag, an denen die Umwelt sich erfreut.

Wie funktioniert die Entsorgung in der Stadt Zürich?

Kennst du bereits das App «Sauberes Zürich» von ERZ? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit, denn diese App ist eine grosse Gedankenstütze, wenn es ums Thema Entsorgen geht.

Viele weitere Entsorgungs- und Recycling-Tipps findest du auf dem dazugehörigen Merkblatt.

WICHTIG -> In der Stadt Zürich werden für die Entsorgung spezielle Abfallsäcke benötigt. Diese sind in verschiedenen Detailhandeslgeschäften erhältlich sowie auch bei der Post.

Was ist bei der Benutzung der Dachterrasse zu beachten?

Die Dachterrasse ist ein Ort der Begegnung und für alle Hausbewohnende zugänglich. Daher gibt es einige Spielregeln, die es zu beachten gilt. Du findest diese in unserem Merkblatt.

Wie verhalte ich mich in der Waschküche richtig?

Die Waschküche ist ein Raum, der von allen Mietenden gebraucht wird. Halte dich deshalb an die Hausordnung und gehe respektvoll mit deiner Nachbarschaft um. Auf dem Merkblatt Waschküche findest du hilfreiche Tipps für deinen nächsten Waschtag.

Wie reinige ich meine JUWO-Wohnung vor der Rückgabe korrekt?

Die Checkliste für die Wohnungsrückgabe gibt dir einen guten Überblick, was du wie in deiner Wohnung reinigen musst, damit die Wohnungsrückgabe einwandfrei ablaufen wird. Gehe die Checkliste mit deinen WG-Mitgliedern Schritt für Schritt durch und plant genügend Zeit dafür ein.