VERTRAG
Ein Grossteil der JUWO-Wohnungen sind befristet. Das angegebene Datum entspricht dem Ende des Mietvertrags. Sollte der Mietvertrag verlängert werden, erhältst du rechtzeitig eine Benachrichtigung von der zuständigen Bewirtschaftungsperson. Auch bei definitivem Befristungsende wirst du frühzeitig über den Abgabetermin informiert.
Wohnungs- und Zimmerwechsel innerhalb des JUWO sind nicht erlaubt.
Das JUWO erlaubt die Untervermietung von Zimmern unter Einhaltung der folgenden Bedingungen:
Der Untermietvertrag ist wie folgt einzureichen:
Du kannst die Untermiete direkt über das JUWO-Portal beantragen. Einfach den Eintrag zum aktuellen Mietvertrag öffnen und rechts oben auf den Button «Untermiete melden» klicken. Das Meldeformular ausfüllen, die nötigen Dokumente hinzufügen und schon ist der Antrag ans JUWO erfolgt. Du erhältst ebenfalls via Portal eine Rückmeldung, wenn der Untermietvertrag genehmigt wurde.
ACHTUNG -> Bei einem befristeten Mietvertrag können grundsätzlich keine Kündigungen eingereicht werden. Du haftest bis ans Befristungsende oder bis zur Wiedervermietung. Kontaktiere in diesem Fall deine JUWO-Ansprechperson.
Du kannst deine Zimmerkündigung im Voraus einreichen, auch ohne die Angaben der Person, welche dein Zimmer übernimmt. Jedoch musst du bis spätestens 3 Wochen vor Auszug die Person dem JUWO gemeldet haben. Dazu benötigt es ein Kündigungsformular, welches von der gesamten Mieterschaft unterschrieben ist. Die Person zur Nachmiete muss sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls via JUWO-Portal angemeldet haben.
Mit dem Unterschreiben des Mietvertrags gehst du die Verpflichtung der Meldepflicht ein. Das bedeutet, dass du dich melden musst, sobald du unseren Kriterien nicht mehr entsprichst. Mietende, welche den Kriterien nicht mehr entsprechen, müssen mit einer Frist von sechs Monaten ausziehen.
SPEZIELLE WÜNSCHE
Die Wohnungen des JUWO sind grösstenteils befristet. Deshalb können wir einer Familie keine langfristige Wohnmöglichkeit anbieten. Bitte melde dich schnellstmöglich bei deiner JUWO-Ansprechperson, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Die Hundehaltung ist in allen JUWO-Wohnungen untersagt. Für andere Haustiere kannst du bei der JUWO vor Einzug einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser wird durch das JUWO mit der Eigentümerschaft geprüft.
Mietende, welche auf ein Haustier zu Assistenzzwecken angewiesen sind (auch Hunde), können sich ebenfalls mit einem entsprechenden Gesuch an die JUWO-Ansprechperson werden.
Besuchende sind in der JUWO-Wohnung bis maximal drei Wochen erlaubt. Wichtig ist, dass du deinen Besuch bei deiner WG ankündigst und vorgängig fragst, ob es für alle in Ordnung ist.
Das Musizieren ist in einigen Liegenschaften verboten, was in deinem Mietvertrag ersichtlich ist. Falls kein Verbot besteht, such das Gespräch mit deiner WG und deiner Nachbarschaft und frage diese, ob es für sie stimmt, wenn du zu abgemachten Zeiten musizierst. Bitte beachte unbedingt die Ruhezeiten.
Nein. Die JUWO-Mieterschaft darf ihr Zimmer resp. ihre Wohnung nicht auf Airbnb oder ähnlichen Seiten anbieten/ausschreiben. Bei Widerhandlung wird den involvierten Mietenden resp. der gesamten Wohngemeinschaft gekündigt.
KONFLIKT
Die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr müssen immer eingehalten werden. Sollte es zu Lärmreklamationen kommen, werden Abmahnungen an die gesamte Wohngemeinschaft ausgesprochen. Denkt daran, ihr seid unsere Visitenkarte.
WOHNTIPPS
Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist eine Anmeldung beim Bevölkerungsamt der Stadt Zürich nötig.
Die Anmeldungen erfolgen ausschliesslich per Terminvereinbarung. Termine können gebucht werden unter https://www.etermin.net/personenmeldeamtsued.
Die Termine können nur im Stadthaus Zürich wahrgenommen werden.
Jeder noch so kleine Beitrag hilft. Informiere dich mit dem Merkblatt Energie sparen über einige kleine Anpassungen in deinem Alltag, an denen die Umwelt sich erfreut.
Kennst du bereits das App «Sauberes Zürich» von ERZ? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit, denn diese App ist eine grosse Gedankenstütze, wenn es ums Thema Entsorgen geht.
Viele weitere Entsorgungs- und Recycling-Tipps findest du auf dem dazugehörigen Merkblatt.
WICHTIG -> In der Stadt Zürich werden für die Entsorgung spezielle Abfallsäcke benötigt. Diese sind in verschiedenen Detailhandeslgeschäften erhältlich sowie auch bei der Post.
Die Dachterrasse ist ein Ort der Begegnung und für alle Hausbewohnende zugänglich. Daher gibt es einige Spielregeln, die es zu beachten gilt. Du findest diese in unserem Merkblatt.
Die Waschküche ist ein Raum, der von allen Mietenden gebraucht wird. Halte dich deshalb an die Hausordnung und gehe respektvoll mit deiner Nachbarschaft um. Auf dem Merkblatt Waschküche findest du hilfreiche Tipps für deinen nächsten Waschtag.
Die Checkliste für die Wohnungsrückgabe gibt dir einen guten Überblick, was du wie in deiner Wohnung reinigen musst, damit die Wohnungsrückgabe einwandfrei ablaufen wird. Gehe die Checkliste mit deinen WG-Mitgliedern Schritt für Schritt durch und plant genügend Zeit dafür ein.