REPARATUREN
Alle Schäden und Mängel sind dem JUWO unverzüglich über das Reparaturmeldungsformular zu melden.
Für selbst verursachte Schäden am Mietobjekt müssen die Mietenden die Reparaturkosten selbst tragen. Ein Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Diese deckt Schäden, die du andern zufügst: Personen- oder Sachschäden, wie auch Vermögens- oder Mieterschäden.
Ein Schlüsselverlust muss dem JUWO umgehend gemeldet werden.
TIPPS ZUM SCHUTZ VOR UNSERIÖSEN UNTERNEHMEN
MÄNGEL
Alle Mängel oder Schäden sind dem JUWO unverzüglich mittels Online-Formular zu melden.
Für selbst verursachte Mängel oder Schäden am Mietobjekt müssen die Mietenden die Reparaturkosten selbst tragen. Der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Diese deckt Schäden, die du andern zufügst: Personen- oder Sachschäden, Vermögens- oder Mietschäden.
Schimmel ist ein ungewünschter Besucher. Wie du diesen verhindern oder bekämpfen kannst, erfährst du im folgenden Merkblatt. Wichtig ist, dass du entdeckten Schimmel immer deiner JUWO-Ansprechperson meldest.
Du informierst das JUWO schnellstmöglich, auch bereits bei Verdacht. Wir werden dich in diesem Fall unterstützen und alles Nötige in die Wege leiten. Zusätzlich liest du das folgende Merkblatt sorgfältig durch und hältst dich an die Anhaltspunkte.
AUSSTATTUNG
Nein, das JUWO stellt kein Internet zur Verfügung. Für die Einrichtung, sowie für alle anfallenden Kosten zum Internet ist die Mieterschaft selbst verantwortlich.
Das Streichen der Wohnung benötigt immer eine Absprache mit deiner JUWO-Ansprechperson. Holzwerk, Türen, Radiatoren, etc. dürfen auf keinen Fall gestrichen werden. Grundsätzlich ist das Streichen der Wände in weisser Farbe erlaubt. Wenn du deine Wand farbig streichst, muss diese bei deinem Auszug wieder in den Originalzustand zurückgestrichen werden.
Ja, in der Schweiz werden Wohnungen meist ohne Lampen vermietet. Für den Einkauf und die Installation bist du selbst verantwortlich. Unser Merkblatt hilft dir, die Lampen korrekt anzuschliessen. Bei einem Auszug müssen diese wieder entfernt werden.
Dies geht ganz einfach, du findest die Anleitung auf unserem Merkblatt. Melde dich rechtzeitig bei deiner JUWO-Ansprechperson, bevor der Tank leer ist. So kann ein Heizungsunterbruch verhindert werden.