REPARATUREN

Wo kann ich eine nötige Reparatur melden?

Alle Schäden und Mängel sind dem JUWO unverzüglich über das Reparaturmeldungsformular zu melden.

Für selbst verursachte Schäden am Mietobjekt müssen die Mietenden die Reparaturkosten selbst tragen. Ein Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Diese deckt Schäden, die du andern zufügst: Personen- oder Sachschäden, wie auch Vermögens- oder Mieterschäden.

An wen kann ich mich bei einem Schlüsselverlust wenden?

Ein Schlüsselverlust muss dem JUWO umgehend gemeldet werden.

  • ZU BÜROZEITEN
    Fülle das Formular Schlüsselbestellung aus und sende es ans JUWO. Die zuständige Bewirtschaftungsperson wird dich anschliessend über das weitere Vorgehen informieren.

  • AUSSERHALB DER BÜROZEITEN
    Melde dich bei einem Notfallschlüsseldienst, wenn du dich ausgesperrt hast (Befolge bei der Wahl untenstehende Tipps). Fülle das Formular Schlüsselbestellung aus und sende es ans JUWO. Die zuständige Bewirtschaftungsperson wird dich baldmöglichst über das weitere Vorgehen informieren.


TIPPS ZUM SCHUTZ VOR UNSERIÖSEN UNTERNEHMEN

  • Wähle lokale Unternehmen, welche auf der Homepage direkte Ansprechpersonen aufgeschaltet haben (idealerweise mit Fotos). Im besten Fall ist dir ein Unternehmen bereits bekannt.

  • Kläre am Telefon bereits ab, ob du auch mit EC-Karte oder auf Rechnung bezahlen kannst: Wenn das Unternehmen nur Bargeld verlangt, handelt es sich oftmals um ein unseriöses Unternehmen. Frage auch nach einem Kostenvoranschlag, wenn es dir viel zu teuer scheint, wähle ein anderes Unternehmen. Wenn möglich, vergleiche zwei Unternehmen.

  • Verlange IMMER eine Quittung und notiere dir den Namen der Fachkraft. Kontrolliere die Quittung: Anfahrt, Zeit für Reparatur, Wochenendpauschale. Bezahle nur für Leistungen, welche auch erbracht worden sind.

MÄNGEL

Wie gehe ich bei Mängeln in der Wohnung oder im Zimmer vor?

Alle Mängel oder Schäden sind dem JUWO unverzüglich mittels Online-Formular zu melden.

Für selbst verursachte Mängel oder Schäden am Mietobjekt müssen die Mietenden die Reparaturkosten selbst tragen. Der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Diese deckt Schäden, die du andern zufügst: Personen- oder Sachschäden, Vermögens- oder Mietschäden.

Wie kann ich Schimmel vorbeugen oder vorhandenen Schimmel entfernen?

Schimmel ist ein ungewünschter Besucher. Wie du diesen verhindern oder bekämpfen kannst, erfährst du im folgenden Merkblatt. Wichtig ist, dass du entdeckten Schimmel immer deiner JUWO-Ansprechperson meldest.

Wie verhalte ich mich bei einem Bettwanzen-Verdacht korrekt?

Du informierst das JUWO schnellstmöglich, auch bereits bei Verdacht. Wir werden dich in diesem Fall unterstützen und alles Nötige in die Wege leiten. Zusätzlich liest du das folgende Merkblatt sorgfältig durch und hältst dich an die Anhaltspunkte.

AUSSTATTUNG

Gibt es Internet in den JUWO-Wohnungen?

Nein, das JUWO stellt kein Internet zur Verfügung. Für die Einrichtung, sowie für alle anfallenden Kosten zum Internet ist die Mieterschaft selbst verantwortlich.

Meine Wände benötigen Farbe – darf ich selbstständig streichen?

Das Streichen der Wohnung benötigt immer eine Absprache mit deiner JUWO-Ansprechperson. Holzwerk, Türen, Radiatoren, etc. dürfen auf keinen Fall gestrichen werden. Grundsätzlich ist das Streichen der Wände in weisser Farbe erlaubt. Wenn du deine Wand farbig streichst, muss diese bei deinem Auszug wieder in den Originalzustand zurückgestrichen werden.

Ist es normal, dass in den JUWO-Wohnungen keine Lampen installiert sind?

Ja, in der Schweiz werden Wohnungen meist ohne Lampen vermietet. Für den Einkauf und die Installation bist du selbst verantwortlich. Unser Merkblatt hilft dir, die Lampen korrekt anzuschliessen. Bei einem Auszug müssen diese wieder entfernt werden.

Wie messe ich den Bestand meines Öl-Tanks?

Dies geht ganz einfach, du findest die Anleitung auf unserem Merkblatt. Melde dich rechtzeitig bei deiner JUWO-Ansprechperson, bevor der Tank leer ist. So kann ein Heizungsunterbruch verhindert werden.